Förderlage 2026

Gastank-Förderung: Was heute noch gilt

Für den Behälter selbst gibt es keine Zuschüsse mehr. Gefördert wird ausschließlich der Umstieg auf erneuerbare Wärme – und das kann bei einer Hybridlösung mit Flüssiggas durchaus zusammenpassen. Hier steht ehrlich, was geht und was nicht.

Der Überblick

Was bezuschusst wird und was nicht

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Programmbedingungen von KfW und BAFA sowie § 35c EStG, mit Prüfdatum am Ende der Seite.

Wichtig: Für den Flüssiggastank selbst gibt es keine staatliche Förderung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst seit dem 1. Januar 2024 ausschließlich Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien; ein Gas-Brennwertgerät und der zugehörige Behälter gehören nicht dazu. Auch die frühere Austauschprämie für alte Ölheizungen ist damit entfallen. Zuschüsse sind nur für den erneuerbaren Teil einer Anlage möglich, etwa für die Wärmepumpe einer Hybridheizung, bei der der Flüssiggaskessel nur an sehr kalten Tagen zuheizt.

Diese Maßnahmen werden bezuschusst

  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen, auch in Kombination mit einem Flüssiggas-Spitzenlastkessel (Hybridheizung)
  • Solarthermie für Warmwasser und Heizungsunterstützung
  • Biomasseheizungen, Brennstoffzellen- und wasserstofffähige Heizungen
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Optimierung der vorhandenen Heizung: hydraulischer Abgleich, Heizungspumpe, Pufferspeicher, Rohrdämmung

Dafür gibt es keine Förderung

  • Der Flüssiggastank selbst, ober- wie unterirdisch
  • Das Gas-Brennwertgerät als alleiniger Wärmeerzeuger
  • Anlieferung, Bodenplatte, Erdarbeiten, Aufstellprüfung und Hausanschluss
  • Die Austauschprämie beim Ersatz einer Ölheizung durch eine Gasheizung, seit 2024 ersatzlos gestrichen
  • Mit Gas betriebene Wärmepumpen, begünstigt sind nur elektrisch angetriebene
Förderprogramme beim Heizungstausch mit Zuschusshöhe, geförderten Maßnahmen und Bedeutung für den Flüssiggastank
Programm Zuschuss Gefördert wird Bedeutung für den Gastank
Heizungsförderung, KfW-Zuschuss 458 30 bis 80 % Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung, Gebäude- oder Wärmenetzanschluss Der Flüssiggastank und das Gasgerät zählen nicht zu den förderfähigen Kosten. Bei einer Hybridheizung wird nur der Wärmepumpen-Anteil bezuschusst.
Heizungsoptimierung, BEG-Einzelmaßnahme des BAFA 15 % Hydraulischer Abgleich, Heizungspumpe, Pufferspeicher, Rohrdämmung und Regelungstechnik an einer bestehenden Anlage Möglich an einer vorhandenen Flüssiggasheizung, solange der Wärmeerzeuger älter als zwei und nicht älter als zwanzig Jahre ist. Der Einbau eines Wärmeerzeugers ist ausgenommen.
Steuerermäßigung nach § 35c EStG 20 % über drei Jahre Selbstgenutztes Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist; begünstigt sind dieselben erneuerbaren Anlagen sowie die Heizungsoptimierung Eine Gasheizung ist nicht begünstigt. Bei einer bivalenten Anlage zählt nur der Anteil, der auf die Wärmepumpe entfällt.
  • Heizungsförderung, KfW-Zuschuss 458: 30 % Grundförderung, dazu bis 31. Januar 2027 der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % beim Austausch einer alten Heizung sowie ein Einkommensbonus von 10 bis 40 %; zusammen höchstens 80 %. Förderfähig sind bis zu 28.000 € je Einfamilienhaus. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 % und entfällt ab August 2028.
  • Heizungsoptimierung, BEG-Einzelmaßnahme des BAFA: 15 % der förderfähigen Ausgaben ab einem Investitionsvolumen von 300 €, förderfähig sind bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit. Mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 % hinzu.
  • Steuerermäßigung nach § 35c EStG: 7 % im Jahr des Abschlusses, 7 % im Folgejahr und 6 % im dritten Jahr, höchstens 40.000 € je Objekt. Voraussetzung sind ein Fachunternehmen und dessen Bescheinigung nach amtlichem Muster.

Zuschuss und Steuerermäßigung lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Der Zuschuss ist vor dem Einbau zu beantragen; es gelten die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Ob Ihr Bundesland oder Ihre Kommune eigene Programme anbietet, klären Sie am besten bei der zuständigen Stelle vor Ort.

Quellen: KfW-Zuschuss 458 (Heizungsförderung für Privatpersonen), Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BAFA), § 35c EStG mit Anlage 6 der ESanMV. Geprüft am 31.08.2026.

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Häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Förderung

Welche Förderung gibt es für einen Flüssiggastank?

Für den Tank selbst keine. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst seit dem 1. Januar 2024 ausschließlich Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Der KfW-Zuschuss 458 fördert Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse-, Brennstoffzellen- und wasserstofffähige Heizungen sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ein Gas-Brennwertgerät und der zugehörige Behälter gehören nicht dazu.

Zwei Wege bleiben: Bei einer Hybridheizung aus Wärmepumpe und Flüssiggas-Spitzenlastkessel wird der Wärmepumpen-Anteil gefördert, mit 30 % Grundförderung und je nach Fall bis zu 80 % durch Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus. Und die Optimierung der bestehenden Anlage (hydraulischer Abgleich, Heizungspumpe, Pufferspeicher, Rohrdämmung) wird mit 15 % bezuschusst, solange der vorhandene Wärmeerzeuger älter als zwei und nicht älter als zwanzig Jahre ist.

Steuerlich gilt dasselbe: § 35c EStG begünstigt 20 % der Kosten über drei Jahre, aber nur für die genannten erneuerbaren Anlagen und die Heizungsoptimierung, nicht für eine Gasheizung. Angaben geprüft am 31.08.2026 anhand der Konditionen von KfW, BAFA und ESanMV.

Gibt es die Austauschprämie für alte Ölheizungen noch?

Nein. Die Prämie von bis zu 40 % beim Ersatz einer Ölheizung ist mit der Reform der Heizungsförderung zum 1. Januar 2024 entfallen. Sie war ohnehin nie an den Kauf eines Flüssiggastanks gebunden, sondern an den Wechsel des Wärmeerzeugers.

An ihre Stelle ist der Klimageschwindigkeitsbonus getreten: 16 % zusätzlich, wenn Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung austauschen. Er wird nur zusammen mit einer geförderten erneuerbaren Heizung gewährt, nicht beim Umstieg auf Flüssiggas, und er sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 %, bevor er im August 2028 ausläuft.

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