Vorschriften & Sicherheit

Gastank-Vorschriften: Abstände, Schutzzonen und Prüfungen

Flüssiggas ist ein Gefahrgut. Wer einen Tank kauft, muss bestimmte Regeln einhalten – die Installation erfolgt ausschließlich durch Fachpersonal nach TRF 2021 (Technische Regel Flüssiggas) und DVGW-TRGI 2018 (Technische Regel für Gasinstallationen). Welche Norm für welchen Schritt gilt, steht unten unter Regelwerk und Normen.

Standortwahl

Mindestabstände und Schutzzonen

Der Standort entscheidet, ob die Anlage genehmigungsfähig ist. Diese Abstände gelten als Ausgangspunkt.

Mindestabstände zu Grenzen und Gebäuden

  • 1 Meter zum eigenen Haus als Regelabstand; zu geschlossenen Wandflächen ohne Fenster und Türen sind im Einzelfall 0,5 Meter zulässig
  • Mindestens 0,5 Meter zur Grundstücksgrenze; wie groß der Grenzabstand tatsächlich sein muss, richtet sich nach der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes und der TRF 2021
  • 2 Meter und mehr zur Grenze, von Fachbetrieben empfohlen, damit die Schutzzone beim Befüllen nicht aufs Nachbargrundstück reicht
  • Gleiches gilt zu öffentlichen Wegen, damit diese beim Befüllen nicht betreten oder befahren werden
  • Abstand zu Brandlasten wie Brennholz, Carport oder Gartenhaus aus Holz: deutlich größer und von Art und Größe der Brandlast abhängig; eine Schutzwand oder ein Strahlungsschutzblech kann ihn verringern

Schutzzonen am Gastank

Schutzzonen 1 und 2 am Flüssiggastank mit Beschreibung und Bereich
ZoneBeschreibungBereich
Schutzzone 1 Hier können kleinere Mengen Gas austreten. Zündquellen dauerhaft verboten. Zone darf sich nicht über Nachbargrundstücke oder öffentliche Bereiche erstrecken. 1 m Radius um Domdeckel oder Armaturenhaube
Schutzzone 2 Hier können beim Befüllen kleinere Mengen Gas austreten. Zündquellen und Betreten durch Dritte während des Befüllens verboten. 3 m Radius um Füllventil oder Domdeckelaußenkante, gewerblich 5 m

Öffnungsfreie Wände aus nicht brennbaren Materialien an bis zu zwei Seiten reduzieren die Mindestradien. Bei Wänden zu drei Seiten sind zusätzlich lüftungstechnische Maßnahmen nötig.

Sicherheitsarmaturen am Tank

Jeder Gastank wird mit folgenden Sicherheitseinrichtungen ausgeliefert und vom zugelassenen Fachbetrieb installiert:

  • Gastank-Regler (Druck-Regler): reduziert den schwankenden Behälterüberdruck von 2 bis 8 bar in zwei Stufen auf konstante 50 mbar
  • Sicherheitsabsperrventil (SAV): unterbricht den Gasdurchfluss, wenn der Druck am Regler zu hoch ansteigt
  • Hauseinführung: sichere Rohrdurchführung nach DVGW-Arbeitsblatt G 459-1, optional mit Hausanschlusskasten
  • Hauptabsperrventil (HAV): sitzt im Gebäude und ermöglicht es, die Verbindung zum Tank abzusperren
  • Isolierstück: elektrische Trennung von Hausanlage und Lagerbehälter bei unterirdisch verlegten Metallrohren

Profi-Tipp: Fragen Sie Ihren Fachhandwerker, wie viele Flüssiggasanlagen er in den letzten 12 Monaten gebaut hat. Es sollten mindestens 2 sein.

Laufende Pflichten

Pflicht-Prüfungen und Wartung im Überblick

Als Eigentümer sind Sie für die regelmäßigen Prüfungen verantwortlich. Die Intervalle liegen zwischen 2 und 10 Jahren, alle Kostenangaben sind Circa-Richtwerte.

Pflicht-Prüfungen

Flüssiggasbehälter sind überwachungsbedürftige Anlagen. Die Prüfpflicht gilt deshalb auch für privat genutzte Tanks.

Pflichtprüfungen am Flüssiggastank mit Intervall, Circa-Kosten, prüfender Stelle und Rechtsgrundlage
Prüfung Intervall Richtwert Wer prüft Rechtsgrundlage
Äußere Überprüfung alle 2 Jahre ca. 40 bis 70 € befähigte Person BetrSichV § 16, Anhang 2 Abschnitt 4, TRBS 1201, TRBS 1203
Innere Prüfung in der Regel alle 10 Jahre ca. 400 bis 900 € ZÜS, z. B. TÜV oder DEKRA BetrSichV § 16, Anhang 2 Abschnitt 4, TRBS 1201
Rohrleitungsprüfung alle 10 Jahre ca. 90 bis 250 € zugelassener Fachbetrieb BetrSichV § 16, Anhang 2 Abschnitt 4, TRF 2021, DVGW-TRGI 2018 (G 600)

Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV. Für die innere Prüfung sind bei Flüssiggasbehältern 10 Jahre der Regelfall; im Einzelfall kann die zugelassene Überwachungsstelle einen kürzeren Abstand von 5 Jahren festlegen. Hinzu kommt einmalig die Aufstellprüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach § 15 BetrSichV, die in der Zusatzkosten-Übersicht steht.

Wartungsarbeiten

Typische Wartungsarbeiten am Flüssiggastank mit Circa-Kosten
Wartungsarbeit Richtwert Wann sinnvoll
Tanklackierung ab ca. 300 € Erhält den Korrosionsschutz oberirdischer Behälter.
Gastank-Regler ab ca. 300 € Tausch je nach Zustand, meist deutlich vor dem Behälter fällig.
Sicherheitsventil-Tausch ab ca. 400 € Sicherheitsabsperrventil und Überdruckventil am Behälter.
Nachrüstung KKS-Anlage ab ca. 600 € Nur bei unterirdischen Tanks, nach DIN EN 13636.
Sonderfall

Hochwasserschutz und Auftriebssicherung

Anders als Heizöltanks dürfen Flüssiggastanks auch in Hochwasser- und Wasserschutzgebieten aufgestellt werden: Flüssiggas gilt als nicht wassergefährdend und fällt damit nicht unter die AwSV. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten sind jedoch eine Genehmigung nach § 78 WHG und eine Auftriebssicherung Pflicht, damit der Tank nicht davonschwimmt. Rechnen Sie dafür mit ca. 400 bis 1.200 € zusätzlich.

Unterirdische Tanks (Auftriebssicherung mit Stahlbändern und Ankerschrauben M24 × 860)

Auftriebssicherung unterirdischer Tanks im Überschwemmungsgebiet
TankgrößeBetonplatte (1,3-fache Sicherung)StahlbänderAnkerschrauben
1,2 t / 2.700 l0,3 × 2,6 × 1,85 m24
2,1 t / 4.850 l0,3 × 4,4 × 1,85 m24
2,9 t / 6.400 l0,3 × 5,6 × 1,85 m36

Oberirdische Tanks im Überschwemmungsgebiet (Ankerschrauben M20 × 202)

Auftriebssicherung oberirdischer Tanks im Überschwemmungsgebiet
TankgrößeBetonplatte (1,3-fache Sicherung)MindestvolumenAnkerschrauben
1,2 t / 2.700 l0,65 × 2,4 × 1,2 m (Beton C30/37)1,8 m³8
2,1 t / 4.850 l0,7 × 4,2 × 1,2 m (Beton C50/60)3,5 m³8
2,9 t / 6.400 l0,8 × 4,8 × 1,2 m (Beton C50/60)4,5 m³8

Die Werte folgen den Datenblättern gängiger Behälterhersteller. Maßgeblich ist die Ausführung, die Ihr Fachbetrieb für den konkreten Standort statisch auslegt.

Behördliches

Welche Genehmigungen nötig sind

  • Bis 2,9 t: keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, weil die Genehmigungspflicht nach 4. BImSchV, Anhang 1 Nr. 9.1 erst ab 3 Tonnen Lagermenge greift
  • Baurecht: ob die Aufstellung verfahrensfrei ist, regelt die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes; der Fachbetrieb prüft das für Ihren Standort
  • Überschwemmungsgebiet: zusätzlich Genehmigung nach § 78 WHG und Auftriebssicherung
  • Vor Inbetriebnahme: Aufstellprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle nach § 15 BetrSichV

Regelwerk und Normen im Überblick

Diese Vorschriften stehen hinter den Angaben auf dieser Website. In den Kostentabellen nennen wir jeweils nur das Kurzzeichen, hier finden Sie den vollständigen Titel und den Geltungsbereich.

DIN EN 12542
Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile — Ortsfeste, geschweißte zylindrische Behälter aus Stahl, die serienmäßig für die Lagerung von Flüssiggas (LPG) hergestellt werden, mit einem Fassungsvermögen bis 13 m³ — Auslegung und Herstellung (Ausgabe 2020-12) Bauart, Werkstoff und Fertigung des Behälters selbst. Alle hier gezeigten Tankgrößen fallen unter diese Norm.
Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
Europäische Richtlinie über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt, in Deutschland umgesetzt durch die 14. ProdSV Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung des Behälters. Ohne sie darf ein Flüssiggastank nicht in Verkehr gebracht werden.
TRF 2021
Technische Regel Flüssiggas des Deutschen Verbands Flüssiggas e. V., Ausgabe April 2021 (löst die TRF 2012 ab) Das zentrale Regelwerk für Aufstellung, Schutzzonen, Mindestabstände, Rohrleitungen und Inbetriebnahme von Flüssiggasanlagen.
DVGW-TRGI 2018 (G 600)
Technische Regel für Gasinstallationen, DVGW-Arbeitsblatt G 600, Ausgabe September 2018 Planung, Errichtung und Prüfung der Gasinstallation im Gebäude, einschließlich Dichtheits- und Belastungsprüfung der Leitungen.
DIN EN 1775
Gasversorgung — Gasleitungsanlagen in Gebäuden, Betriebsdruck bis 5 bar Anforderungen an Werkstoff, Verlegung und Prüfung der Gasleitungen innerhalb des Hauses.
DVGW-Arbeitsblatt G 459-1
Gas-Hausanschlüsse für Betriebsdrücke bis 5 bar Ausführung der Hauseinführung, also der Stelle, an der die Gasleitung vom Tank ins Gebäude geführt wird.
BetrSichV § 15
Betriebssicherheitsverordnung, Prüfung vor Inbetriebnahme Die Aufstellprüfung: Vor der ersten Inbetriebnahme prüft eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) Aufstellung, Ausrüstung und Sicherheitseinrichtungen der Anlage.
BetrSichV § 16, Anhang 2 Abschnitt 4
Betriebssicherheitsverordnung, wiederkehrende Prüfungen an Druckanlagen Grundlage der Pflichtprüfungen am Tank. Sie gilt auch für privat genutzte Anlagen, weil Flüssiggasbehälter überwachungsbedürftige Anlagen sind.
TRBS 1201
Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen Konkretisiert Art, Umfang und Fristen der Prüfungen an der Flüssiggasanlage.
TRBS 1203
Zur Prüfung befähigte Personen Legt fest, wer prüfen darf: die äußere Prüfung eine befähigte Person, die innere Prüfung und die Prüfung vor Inbetriebnahme eine ZÜS wie TÜV oder DEKRA.
DGUV Regel 110-010
Verwendung von Flüssiggas Betrieb der Anlage: Schutzzonen, Zündquellen, Kennzeichnung und Verhalten beim Befüllen.
DIN EN 13636
Kathodischer Korrosionsschutz von erdverlegten metallenen Tanks und zugehörigen Rohrleitungen Auslegung und Prüfung des kathodischen Korrosionsschutzes (KKS) bei unterirdisch eingebauten Tanks.
4. BImSchV, Anhang 1 Nr. 9.1
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen zu § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz Erst ab 3 Tonnen Lagermenge wird eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung fällig. Darunter, also bei allen hier gezeigten Größen, entfällt sie.
Landesbauordnung
Verfahrensfreie Bauvorhaben nach der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes Ob die Aufstellung baurechtlich verfahrensfrei ist, regelt jedes Bundesland selbst. Der Fachbetrieb prüft das für Ihren Standort.
WHG § 78
Wasserhaushaltsgesetz, bauliche Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten Grundlage für die Genehmigung und die Auftriebssicherung, wenn der Tank in einem Überschwemmungsgebiet steht.
AwSV
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Flüssiggas gilt als nicht wassergefährdend und fällt deshalb nicht unter diese Verordnung. Genau darum sind Flüssiggastanks im Wasserschutzgebiet erlaubt, Heizöltanks dagegen nicht.

Stand der Angaben: September 2026. Normen und Verordnungen werden fortgeschrieben; maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt der Errichtung geltende Fassung, die Ihr Fachbetrieb anwendet.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zu Vorschriften und Sicherheit

Brauche ich eine Baugenehmigung?

Für Flüssiggastanks bis 2,9 Tonnen ist in aller Regel keine Baugenehmigung erforderlich. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht beginnt nach 4. BImSchV, Anhang 1 Nr. 9.1 erst ab 3 Tonnen Lagermenge. Ob die Aufstellung baurechtlich verfahrensfrei ist, regelt die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes; Ihr Fachbetrieb prüft das für Ihren Standort mit.

Größere Behälter benötigen eine Baugenehmigung und eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten kommt unabhängig von der Größe eine Genehmigung nach § 78 WHG hinzu.

Welche Pflicht-Prüfungen gibt es?

Flüssiggasbehälter sind überwachungsbedürftige Anlagen, die Prüfpflicht gilt deshalb auch für privat genutzte Tanks. Vorgeschrieben sind nach § 16 BetrSichV in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 4 und TRBS 1201 drei wiederkehrende Prüfungen:

  • Äußere Überprüfung: alle 2 Jahre, ca. 40 bis 70 €, durch eine befähigte Person nach TRBS 1203
  • Innere Prüfung: in der Regel alle 10 Jahre, ca. 400 bis 900 €, durch eine zugelassene Überwachungsstelle wie TÜV oder DEKRA
  • Rohrleitungsprüfung: alle 10 Jahre, ca. 90 bis 250 €, durch einen zugelassenen Fachbetrieb nach TRF 2021

Die konkreten Fristen legt die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV fest. Bei der inneren Prüfung sind zehn Jahre der Regelfall, im Einzelfall kann die zugelassene Überwachungsstelle fünf Jahre ansetzen. Einmalig kommt vor der ersten Inbetriebnahme die Aufstellprüfung nach § 15 BetrSichV hinzu (ca. 150 bis 400 €). Alle Kostenangaben sind Circa-Werte. Ein Wartungsvertrag mit Ihrem Lieferanten erinnert Sie automatisch an die Termine.

Ist die Technik sicher?

Ja. Sind alle Vorschriften eingehalten, lässt sich die Anlage nahezu ohne Risiko betreiben. Wichtig sind gut sichtbare Gefahrenhinweise am Tank, ein Alarmplan für den Notfall, Schutz vor Unbefugten (abschließbarer Domschacht oder Zaun), gute Belüftung bei oberirdischen Tanks und Installation ausschließlich durch zugelassene Fachbetriebe.

Muss ich einen alten Gastank irgendwann tauschen?

Selten. Ober- und unterirdische Gastanks haben eine Haltbarkeit von häufig deutlich über 30 Jahren. Anders sieht es bei den Armaturen aus: Gasdruckregler und Gaszähler müssen je nach Zustand früher getauscht werden. Die äußere Prüfung alle 2 Jahre zeigt rechtzeitig, was wann fällig wird.

Welche Normen und Vorschriften gelten für einen Flüssiggastank?

Für Behälter, Aufstellung, Anschluss und Prüfung gelten unterschiedliche Regelwerke:

  • DIN EN 12542: Bauart und Fertigung ortsfester Flüssiggasbehälter bis 13 m³
  • Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (14. ProdSV): CE-Kennzeichnung des Behälters
  • TRF 2021: Aufstellung, Schutzzonen, Mindestabstände, Rohrleitungen und Inbetriebnahme
  • DVGW-TRGI 2018 (G 600) und DIN EN 1775: Gasinstallation im Gebäude
  • DVGW-Arbeitsblatt G 459-1: Ausführung der Hauseinführung
  • § 15 und § 16 BetrSichV mit TRBS 1201 und TRBS 1203: Aufstellprüfung und wiederkehrende Prüfungen
  • DGUV Regel 110-010: sicherer Betrieb, Schutzzonen und Kennzeichnung
  • DIN EN 13636: kathodischer Korrosionsschutz unterirdischer Behälter
  • 4. BImSchV, Anhang 1 Nr. 9.1: Genehmigungspflicht erst ab 3 Tonnen Lagermenge
  • § 78 WHG: Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten

Normen und Verordnungen werden fortgeschrieben. Maßgeblich ist immer die Fassung, die zum Zeitpunkt der Errichtung gilt und die Ihr Fachbetrieb anwendet.

Warum ist ein Flüssiggastank im Wasserschutzgebiet erlaubt, ein Heizöltank aber nicht?

Weil Flüssiggas als nicht wassergefährdend eingestuft ist und deshalb nicht unter die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) fällt. Heizöl gehört dagegen in eine Wassergefährdungsklasse, weshalb Heizöltanks in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten stark eingeschränkt oder verboten sind.

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten braucht auch der Flüssiggastank eine Genehmigung nach § 78 WHG und eine Auftriebssicherung, damit er bei Hochwasser nicht aufschwimmt.

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